24. UN-Klimakonferenz in Katowice

Das Umfeld für eine ambitionierte Klimapolitik präsentiert sich aktuell um einiges ungünstiger als noch vor drei Jahren. Trotzdem konnten sich – als Ergebnis der UN-Klimakonferenz im polnischen Katowice – 196 Staaten auf ein Rahmenabkommen zur künftigen globalen Klimapolitik auf Basis des Weltklimaabkommens von Paris aus dem Jahr 2015 einigen.

Bei der Konferenz in Katowice (24th Conference of the Parties, kurz COP 24) im Dezember 2018 ging es um die Erstellung von Regeln, nach denen Staaten künftig über ihre Pläne und Fortschritte beim Klimaschutz berichten sollen. Wesentlich war dabei, Vergleichbarkeit und Transparenz bei den notwendigen Maßnahmen zu schaffen. Das Pariser Abkommen aus 2015 beruhte lediglich auf gegenseitigem Vertrauen und sah keine Sanktionen für den Fall vor, dass Länder in ihren Klimaschutzanstrengungen nicht vorankommen. Ziel der Konferenz 2018 war die Schaffung eines verbindlichen Regelwerks mit Vorgaben, wie die Staaten der Welt die Beschlüsse und Ziele des Pariser Abkommens umsetzen sowie transparent und überprüfbar dokumentieren können. Dabei wurde stets betont, dass es bei den Klimaverhandlungen nicht um nationale Interessen, sondern um Menschlichkeit und die Verantwortung für kommende Generationen geht.

Am späten Abend des 15. Dezember 2018 ging die Konferenz in Katowice mit einem Kompromiss zu Ende. Der Anstieg der Erderwärmung soll nun doch auf 2 Grad Celsius begrenzt werden. Einige Details zu den dabei erarbeiteten Normen sehen vor:

  • Die Schaffung eines UN-Komitees, das dokumentieren soll, inwieweit die einzelnen Länder die von ihnen selbst gesetzten Emissionsziele einhalten;
  • Transparenzregeln und Standards für die CO2-Erfassung zur Nachvollzieh- und Vergleichbarkeit der nationalen Anstrengungen zur Zielerreichung, dabei wird ärmeren Ländern mehr Zeit zur Schaffung technischer Voraussetzungen zugestanden;
  • Schäden und Verluste durch den Klimawandel werden bei regelmäßigen Bestandsaufnahmen zur Umsetzung des Pariser Abkommens erfasst, was insbesondere für die bedrohten Inselstaaten, welche für den Umgang mit den entsprechenden Schäden mehr Unterstützung fordern, als Erfolg gilt;
  • Die Industriestaaten sollen alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Finanzhilfen für die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz vorlegen;
  • Ab 2020 sollen die Staaten alle zwei Jahre berichten, welche Maßnahmen sie ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen zu senken;
  • Ab 2023 soll alle fünf Jahre bilanziert werden, ob die Anstrengungen der Staaten die Erderwärmung wirksam begrenzen können;
  • Ab 2025 sollen die Industriestaaten verbindlich und die Schwellenländer freiwillig ihre Finanzhilfen für die Anpassung an den Klimawandel weiter aufstocken, alle Zahlungen und ihre Effekte müssen genau dokumentiert werden;
  • Am internationalen Handel mit CO2-Zertifikaten dürfen nur Länder teilnehmen, die regelkonforme Ziele zur Begrenzung ihrer Emissionen verfolgen.

Die verabschiedeten Regeln sind kein Muss, sollen aber durch „Naming and Shaming“ („Benennen und Bloßstellen“) wirksam werden, indem Länder bei Verletzungen öffentlich angeprangert werden. Ein Konflikt um Berechnungsverfahren beim Emissionsrechtehandel wurde vertagt. Der nächste UN-Klimagipfel wird in Chile stattfinden, und zwar nach Angaben des dortigen Umweltministeriums entweder im Dezember 2019 oder im Jänner 2020.

 

Beschluss auf EU-Ebene

Zudem wurden unmittelbar nach dem Ende der UN-Klimakonferenz auf EU-Ebene folgende erste Maßnahmen beschlossen: EU-weit sollen diverse Einwegprodukte aus Plastik verboten werden, dazu zählen Trinkhalme, Besteck, Teller, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für den Kaffee, Wattestäbchen, Getränkeverpackungen aus erweitertem Polystyrol sowie Plastik mit Metallbeimischung („oxo-abbaubares Plastik“). Die vereinbarte Richtlinie zur Verbannung von Einwegprodukten aus Kunststoff soll ab 2021 in der gesamten EU umgesetzt werden. Sie sieht auch neue Auflagen für Verpackungen und Getränkeflaschen vor.

Weiters haben sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament auf neue CO2-Reduktionsziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge geeinigt. Der Kohlendioxid-Ausstoß für Pkw soll bis 2030 um 37,5 % gegenüber 2021 sinken, jener für leichte Nutzfahrzeuge um 31 %. Für die beiden genannten Fahrzeugklassen soll bereits bis 2025 eine Minderung um 15 % als Zwischenziel erreicht werden.

1,5 Grad globale Erwärmung –
IPCC-Sonderbericht

Im Vorfeld der Klimakonferenz hatte der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, kurz IPCC) Aufsehen erregt. Das 1988 gegründete Gremium, das in regelmäßigen Abständen sogenannte Sachstandsberichte – Weltklimaberichte mit einer Zusammenfassung der weltweiten Forschungsergebnisse zur Klimaveränderung – veröffentlicht, hatte nach den regulären Berichten 1990, 1995, 2001, 2007 und 2013/14 einen Spezialreport 2018 veröffentlicht. Der nächste Sachstandsbericht wäre erst für das Jahr 2022 erwartet worden. Im Spezialreport 2018 legt der IPCC den Fokus auf die Neuformulierung des Weltklimaziels auf maximal 1,5 Grad Celsius Erwärmung anstatt der bisherigen 2-Grad-Marke. Damit sollte die Grenze von tolerablem zu gefährlichem Klimawandel verschoben werden. Die Zielanpassung auf 1,5 anstatt 2 Grad Celsius Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau wurde unter anderem mit einem um 10 cm geringeren Meeresspiegelanstieg argumentiert. Eine Erreichbarkeit hätte einer Absenkung der weltweiten CO2-Emissionen um 45 % bis 2030 – auf Basis 2010 – und eines CO2-neutralen Wirtschaftens bis 2050 bedurft. Zur Erreichung des 1,5 Grad Ziels wurde auch der Einsatz neuer Technologien, Carbon Capture und Storing, gefordert.