Nachhaltiges Entwicklungsziel (SDG) 1: Armut in all ihren Formen und überall beenden
Armut ist mehr als der Mangel an Einkommen und Ressourcen, um eine nachhaltige Existenz zu sichern. Dazu gehören Hunger und Unterernährung, begrenzter Zugang zu Bildung und anderen Grundversorgungen, soziale Diskriminierung und Ausgrenzung sowie die mangelnde Beteiligung an Entscheidungsprozessen.
2017 lebten ca. 9 Prozent der weltweit Erwerbstätigen mit ihren Familien von weniger als 1,90 US-Dollar pro Person und Tag. Die meisten Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, gehören zwei Regionen an, Südasien und Subsahara-Afrika. Nach einem Rückgang von 15,7 Prozent im Jahr 2010 hat sich das Tempo der Reduktion der extremen Armut weiter verlangsamt. Jüngsten Schätzungen zufolge wird die weltweite Quote im Jahr 2020 bei 8,4 bis 8,8 Prozent liegen, was etwa dem Niveau von 2017 entspricht. Es wird nun prognostiziert, dass das globale Ziel, die Armut bis 2030 zu beseitigen, verfehlt werden wird.
Die Covid-19-Pandemie drängt Millionen von Menschen zurück in die extreme Armut und macht jahrelange Fortschritte zunichte. Während die Pandemie die Notwendigkeit unterstrichen hat, den sozialen Schutz sowie die Notfallvorsorge und -behandlung zu stärken, reichen diese Maßnahmen nicht aus, um die Armen und Schwachen zu schützen, die sie am meisten brauchen.
Das Wirtschaftswachstum muss integrativ sein, um nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen und die Gleichstellung zu fördern. Sozialschutzsysteme müssen eingeführt werden, um das Leid der katastrophengefährdeten Länder zu lindern und angesichts großer wirtschaftlicher Risiken Unterstützung zu leisten. Diese Systeme werden dazu beitragen, die Reaktionen der betroffenen Bevölkerung auf unerwartete wirtschaftliche Verluste bei Katastrophen zu verstärken und schließlich helfen, die extreme Armut in den am stärksten verarmten Gebieten zu beenden.
Die bis 2030 festgelegten Entwicklungsziele der UN zum Thema „Keine Armut“, wie sie auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der österreichischen Bundesregierung aufgenommen sind (geringfügig gekürzt):
- Extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen.
- Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken.
- Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen.
- Sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben.
- Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern.
- Eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen gewährleisten, einschließlich jener durch verbesserte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende und berechenbare Mittel für die Umsetzung von Programmen und Politiken zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen bereitzustellen.*
- Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene solide politische Rahmen auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien schaffen, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen.*
Erfahren Sie mehr in unserem Nachhaltigkeitsmagazin NACHHALTIG INVESTIEREN – Ausgabe 31 zum Thema Demografischer Wandel.
*Diese Ziele haben keinen Zeitrahmen
Quellen:
usdgs.un.org/goals/goal1
bundeskanzleramt.gv.at/themen/nachhaltige-entwicklung-agenda-2030