Nachhaltigkeit im Finanzwesen – Abriss zum EU-Aktionsplan

Lebe von den Zinsen oder vom eingeschlagenen Wald und lass dein Kapital – sprich den Wald als Ganzes – unangetastet, sonst hast du bald keinen Besitz mehr. Die beschriebene Definition der Nachhaltigkeit ist mittlerweile mehr als dreihundert Jahre alt. Es hat sich eine Sichtweise der Nachhaltigkeit etabliert, die mehrdimensional auf ökologische, sozialgesellschaftliche Faktoren und eine langfristig orientierte Unternehmensführung hin ausgerichtet ist.

 

EU UND NACHHALTIGKEIT

Die EU-Kommission versteht Nachhaltigkeit im Finanzwesen wiederum etwas anders. Das Finanzsystem soll die EU bei der Erfüllung ihrer Klimaschutzziele unterstützen (z. B. 40-prozentige Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030). Dafür werden rund 180 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen benötigt. Um eine Finanzierung der Zielerreichung bestmöglich zu unterstützen, hat die EU-Kommission im März 2018 einen Aktionsplan für eine umweltfreundlichere und saubere Wirtschaft verabschiedet. Die EU argumentiert ihre neu entdeckte Leidenschaft für das Thema Nachhaltigkeit mit dem Ziel, dass Investoren vermehrt hinterfragen sollen, wofür ihr Geld verwendet wird. Nachhaltigkeitspräferenzen sollen geweckt und daher mehr Kapital in nachhaltige Tätigkeiten investiert werden. Dies wiederum soll zu einem gesünderen Planeten und verringerten ökonomischen Schäden aus Naturkatastrophen führen. Damit verbunden soll auch – in der Sprache des Finanzwesens – eine geeignete Rendite des Investors sein, womit sich der Kreislauf schließt.

Das klingt einfach, ist aber schwer zu regulieren. Die EU-Kommission hat es versucht:

Das Finanzsystem soll die EU bei der Erfüllung ihrer Klimaschutzziele unterstützen. Dafür werden rund 180 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen benötigt.

Dr. Heinz Macher
Raiffeisen Kapitalanlage GmbH

Heinz Macher

VORGESCHICHTE

Ausgehend vom „Paris Agreement“ aus dem Dezember 2015 hat die EU-Kommission im Dezember 2016 eine „High Level Expert Group on Sustainable Finance“ ins Leben gerufen. Diese Expertengruppe hat ihren finalen Bericht im Jänner 2018 vorgelegt. Dieser Bericht war Basis für den oben genannten EU-Aktionsplan.

 

DEFINITION DER NACHHALTIGKEIT

Was ist eine zu fördernde nachhaltige Tätigkeit? Die EU-Kommission hat dazu ein Klassifikationssystem („taxonomy“) vorgelegt: nachhaltig sind jene Tätigkeiten, die insbesondere ökologische Ziele erreichen. Diese Tätigkeiten sollen anhand von „screening criteria“ erkannt werden. So ist etwa die Steigerung der Energieeffizienz ein „screening criterion“ für das Umweltziel „Linderung des Klimawandels“. Damit ist die Steigerung der Energieeffizienz als nachhaltige Tätigkeit klassifiziert, in die investiert werden soll. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, neben Umweltzielen auch nachhaltige Ziele zu den Themen „Social“ und „Governance“ klassifizieren zu wollen. Genaueres zu diesem Thema blieb sie allerdings bisher schuldig.

 

EU-LABEL FÜR „GRÜNE FINANZPRODUKTE“

Hat man die nachhaltigen Tätigkeiten definiert, können im nächsten Schritt Gütezeichen (Labels) für grüne Finanzprodukte vergeben werden. Damit soll Greenwashing verhindert werden, also den Anschein von Nachhaltigkeit zu erwecken, obwohl dies nicht der Fall ist.